Unter dem Vorwand, es gäbe keinen Plan B, wird
die Republik dem Finanzsystem preisgegeben.
– Ein Appell an die Medien –
von Andreas Popp
ESM und Fiskalpakt stehen glasklar im Widerspruch zum Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland,
denn ab dann wird die Staatsgewalt definitiv nicht mehr vom Volke
ausgehen, wie dies gemäß Grundgesetz Artikel 20 Abs. 2 eigentlich
vorgesehen ist. Ein Versuch, die darin definierte „verfassungsmäßige
Ordnung“ zu beseitigen, führt direkt zu Grundgesetz Artikel 20 Absatz 4,
wonach es unter diesen Umständen ein Recht zum Widerstand gibt: „Gegen
jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle
Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich
ist.“
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